Die Identität des Erfassenden wird in der Selbstregistrierung nicht geprüft, d.h. man kann beliebige andere Menschen als Verdachtsfall registrieren. Das ist kritisch, weil es u.U. die entsprechenden Prozesse beim Gesundheitsamt anstößt.
Eine mögliche Lösung wäre die Vergabe von TANs, die an ein Identitätsmerkmal geknüpft sind:
- Anforderung TAN, die automatisch per SMS an eine Telefonnummeran oder zumindest an eine eMail versandt wird
- Selbsterfassung nur mit TAN möglich, wenn Telefonnummer bzw. eMail übereinstimmen
Dieser Concern ist irrelevant für eine Demo, aber es sollte eine Antwort geben, falls die Frage gestellt wird.