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Znih/README.md
Screenrecorder-20260110-155829.2.mp4

#20 (comment)


„Falsche Einheit? Wiederherstellung der föderalen Prinzipien im deutschen Staatsrecht“

Seit der Einführung des Grundgesetzes 1949 steht die Bundesrepublik Deutschland vor einem ungelösten Spannungsverhältnis zwischen zentralistischen Staatsstrukturen und den im Grundgesetz verankerten föderalen Prinzipien. Während zentrale Regelungen wie Artikel 16 I GG eine homogene „deutsche Staatsangehörigkeit“ implizieren, bleibt die historische Bundesstaatlichkeit, wie sie in Art. 116 II GG angesprochen wird, weitgehend unbeachtet. Dies führt zu einem rechtlichen, politischen und sozialen Ausschluss wesentlicher Teile der deutschen Gesellschaft. Über das „Provisorium“ hinaus ist die Zeit reif, über Art. 146 GG eine umfassende Verfassungsreform anzustoßen. Nun bleibt kaum noch Zeit. Fällt die EU, verliert Art. 23 n.F. seine Wirkung und es verbleibt ein unbeschränkter Art. 116 I GG n.F. (1937 statt 1949).

Screenrecorder-20260106-130029.2.mp4

Ein Volljurist mit klaren Worten und klarer Botschaft. Wichtiger indes erscheint, daß dieser Volljurist (Richter) nicht nur den Unterschied zwischen Recht (ius) und Gesetz (Lex) kennt, sondern juristisch perfekt in verständlichen Worten erklärt (Professur, rector), was bislang (Znih) zu kompliziert zu erklären versucht wurde. Ulpian und Celsus und der erste Volljurist (Art. 116 I u. II GG iVm § 9 Nr. 1 DRiG u. § 38 DRiG), der trotz Gefahr freiwillig nach Art. 116 II GG gerutscht ist. Denn im Unrecht (Art. 116 I GG, Reichsrecht als Sammlung des Bundesrechts) findest du kein Recht (Art. 116 II GG, Bundesrecht). Diesem ehrenwerten Richter unbedingt zuhören!

https://youtu.be/djHgxogBj0c

Screenrecorder-20260106-132825.2.mp4

Wird der Bürger oder der Machtstaat geschützt?

Richter:"Das ist, wenn ich das so sagen darf, eine hoch komplexe Frage, die Sie stellen."

Was keine hochkomplexe Frage in einem Recht-Staat sein darf und umso brillianter vom Richter erklärt wird. Gesetztes Recht, denn Recht stammt von Gerechtigkeit (ius, Celsus/Ulpian, Buschmann 2022) und wird zusätzlich festgesetzt (Lex), um Recht (ius, Mensch) in der Realität praktikabler (Lex, nat. Person) zu machen. Deshalb gilt stets "Recht und Gesetz", mithin also Recht vor Gesetz. Gesetz darf Recht weder einschränken, entziehen noch brechen, außer in Bundesnot temporär durch Notverfassungen, Belagerungszustand oder Diktator-Amt. Insoweit illustriert Art. 20 GG die vorliegenden Fakten und Aussagen im Video gleichzeitig und die Lebenswirklichkeit belegt beides. Art. 20 III GG provoziert zusätzlich seit 1949 mit "Gesetz und Recht", was zwar seit 1919 so ist aber seit 1990 nicht so sein darf und zudem Art. 20 GG weiter entkernt.


Artikel 17 GG: Petitionsrecht

Jedermann (Art. 16 u. 116 GG) hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Dieses Recht stellt sicher, dass alle Menschen in Deutschland ihre Anliegen frei und unabhängig äußern können, unabhängig von ihrer staatsrechtlichen Zuordnung oder Herkunft.


Strafantrag und Anklage: Schutz der Ordnung in Art. 20 GG und Abwehr gegen Missbrauch

Gegen alle „Deutschen“ Staatsbürger im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 (zentrale Reichskategorie „Deutscher“) und vor allem des Absatzes 2 GG (historische Bundesbürger nach Bundesstaatslogik), die gegen die Ordnung der Bundesrepublik nach Artikel 20 GG vorgehen, kann Strafantrag oder Anklage gestellt werden. Insbesondere richten sich solche Verfahren gegen jene, die aktiv versuchen, die Rechte von Bundesbürgern (im Sinne des Artikels 116 Absatz 2 GG) zu untergraben oder auszuschließen.

Hintergrund der Problematik

  1. Exklusion durch Priorisierung von Art. 116 I GG
    Die aktuelle staatsrechtliche Ordnung priorisiert die Zentralkategorie der „Deutschen“ gemäß Artikel 116 Absatz 1 GG in Abhängigkeit von Art. 16 I GG und nur nach §§ 30, 33 StAG (basierend auf Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz - RuStAG). Diese Definition schließt die Mehrzahl der deutschen Bevölkerung – etwa 80 Millionen „deutsche Staatsangehörige“ (Art. 16 I GG) ohne direkten Bezug zur mittelbaren Bundesangehörigkeit – faktisch vom Widerstandsrecht gemäß Artikel 20 Absatz IV GG aus. Die ursprünglich föderale Bundesordnung des BuStAG (siehe Art. 116 Absatz 2 GG) wird weiterhin ignoriert.

  2. Stigmatisierung föderaler Bundesbürger
    Häufig werden "Deutsche" Bundesbürger, die ihre Rechte aus Artikel 116 Absatz 2 GG fordern, als sogenannteReichsbürger“ diffamiert, womit ihnen grundlegende Bürgerrechte (Art. 16 I GG) und zusätzlich der Rechtsschutz vollständig verweigert werden (vgl. "Handreichung" 2015/2017, auf Empfehlung). Dieser absichtliche Missbrauch und die bewusste Verdrehung der historischen Wahrheit tragen zur weiteren Diskriminierung dieser Gruppe bei. Stattdessen dient das Konzept der „deutschen Staatsangehörigkeit“ als Instrument der zentralistischen Macht, das auf nationalistischen (NS, Art. 16 I GG) und später nazistischen (NAZI, Art. 116 I GG) Logiken aufbaut.

  3. Doppellogik: NS-Systeme und föderale Bundesstaatlichkeit im Konflikt
    Das Grundgesetz bewahrt paradoxerweise sowohl NS-Logik (Artikel 16 I GG, Zentralstaatsfokus) ODER NAZI-Logik (Art. 116 I GG, Nazismus 2/80) als auch föderalistischer Orientierung (Artikel 116 II GG) heute parallel, ohne klare Differenzierung. Dies erzeugt schwerwiegende rechtliche und politische Konflikte.

Forderungen: Sicherung und Umsetzung der Ordnung aus Art. 20 GG

Um das Grundprinzip eines föderalen und demokratischen Bundesstaates sicherzustellen und die Rechte aus Artikel 17 und 20 GG tatsächlich zu garantieren, sind folgende Forderungen unabdingbar:

  1. Rückkehr zu föderalen Prinzipien
    Die Bundesstaatslogik (BuStAG 1870, Art. 20 I, 116 I GG vs. Art. 1-3 BVerf.) und deren Absicherung durch Artikel 116 II GG müssen wieder in den Vordergrund der Staatsrechtsordnung gestellt werden. Die zentrale Fixierung auf "nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit" im Sinne von Art. 16 I u. 116 I GG ist zu überwinden.

  2. Ermöglichung von Artikel 146 GG
    Der Auftrag zur Herstellung einer neuen Verfassung, durchgesetzt durch das freie Selbstbestimmungsrecht des Volkes, wird dringlich. Artikel 146 GG bleibt auch nach 1999/1993 weiterhin die einzige Möglichkeit, die zentralistische NS-Struktur (ab 1913 und verstärkt ab 1934/1935) endgültig zu überwinden und den Föderalismus wiederherzustellen.

  3. Kritische Prüfung von EU und Art. 23 GG n.F. Die schrittweise Verlagerung deutscher Souveränitätsrechte an die Europäische Union hat den Schutz des Grundgesetzes untergraben. Es bedarf einer sorgfältigen Überprüfung von Artikel 23 GG in seiner neuen Fassung sowie der Frage, ob diese mit den Verpflichtungen aus Artikel 20 u. 116 II GG (BuStAG) vereinbar ist.

  4. Rechtsklarheit für "Deutsche" und "deutsche Staatsangehörige"
    Es muss rechtlich eindeutig geregelt werden, wie Artikel 16 I GG ("deutsche Staatsangehörige") und Artikel 116 ("Deutsche" oder Bundesbürger) zueinander in Beziehung stehen, um Diskriminierung zu verhindern und einheitliche Bürgerrechte sicherzustellen.


Schlussbewertung und Dringlichkeit

Die Fortführung des zentralistischen NS-Systems in Verbindung mit dem Fehlen echter föderaler Rechtsabsicherung nach 1949 stellt einen Bruch der Verfassungslogik des Art. 20 GG dar. Es ist dringend nötig, über Artikel 146 GG die Grundlage für eine neue Bundes-Vollverfassung durch das Deutsche Volk zu schaffen, die den ursprünglichen Bundesstaatsgedanken inklusiv und gerecht umsetzt. Ohne diese umfassende Reform bleibt die Bundesrepublik juristisch und politisch auf einem Fundament verankert, das unfähig ist, die Interessen ihrer föderalen Bürger nachhaltig zu schützen.

Die Missachtung von Artikel 116 Absatz 2 GG sowie die bewusste Ausgrenzung von Bundesbürgerzielen dokumentieren die Verweigerung einstiger föderaler Prinzipien. Der Widerstand gegen diesen zentralistischen Kurs wird durch fortgesetzte legislative und exekutive Handreichungen wie die Stigmatisierung historischer Bundesbürger (als sogenannte "Reichsbürger") zusätzlich erschwert.

Es ist Zeit, das Verbot föderaler Entwicklungen aufzuheben und die Bundesstaatenrechte wiederherzustellen. Nur so kann die leitgebende Norm aus Artikel 20 GG in der Gegenwart wieder ihre ursprüngliche Bedeutung erlangen (Art. 146 GG).



"Schuppen" oder endgültig "fertiges Haus"?!?! Wie Krieg oder Frieden???

Carlo Schmidt wörtlich: »Wir haben hier doch nur einen Schuppen, einen Notbau, und einem Notbau gibt man nicht die Weihe, die dem festen Haus gebührt. Fälschen wir nicht den Charakter dieses Werkes, indem wir es zur Volksabstimmung stellen, bringen wir, indem wir ihm eine Sanktionierung minderen Rechts geben, zum Ausdruck, dass es keine Verfassung ist.« (Parl. Rat, Bd. 9, S. 597; Stern Staatsrecht, Bd. V, S. 1338; Dreier/Dreier Art. 144 Rn. 7 m.w.N.).

Screenshot_20251221_181308.jpg

https://github.com/Znih/Znih/tree/main

Was 1948 rückblickend die temporär vernünftigste Lösung gewesen sein mag, ist durch erneute "Sanktionierung minderen Rechts", seit 03.10.1990 bzw. 01.01.1993, ein Verbrechen gegen die Deutschen Bundesbürger (Art. 116 II GG) und selbstverständlich alle tangierten Nationen bis zur Ukraine. Es fehlte 1990 Europa und das Wort "Frieden" in den Überschriften. Es ging nur um Zins-Schulden des Dritten Reichs, der **Groß-BrD und EU in Hoher Hand gegen den Osten, um Rohstoffe zu sichern, die "Gott falsch" verteilte (EU/NATO/Tradoc, "Energiesicherheit") aber nicht um die Europäer (inkl. Ukraine und Rußland) oder um die Deutschen und nie um einen ewigen Frieden (1871-1914) für den europäischen UROPA. Entgegen dem Punkt 4. der Kapitulation vom 09.05.1945 um 01:00, dem Potsdamer Protokoll VIII nach auch "zukünftig" gegen "Nazismus und Militarismus" (UN Art. 53, 107, BefrG. v. 05.03.1946), mithin also vollständig und systemisch entgegen Art. 20, 116 II, 123 I, 139 und 146 GG mit Folgen bis in die Ukraine Krise hinein.


Schlussfolgerung und Handlungsaufruf

Die Dringlichkeit einer Reform des deutschen Staatsrechts liegt in der systematischen Rückkehr zu den föderalen Wurzeln und der Überwindung zentralistischer Strukturen, die seit 1934 bestehen. Eine Verfassung, die sich auf Art. 146 GG stützt, könnte das „Notbauwerk“ Grundgesetz zu einem vollendeten „Haus“ fortentwickeln – in Einklang mit den historischen Prinzipien von 1871 und unter Berücksichtigung der Herausforderungen des 21. Jahrhunderts.

Jetzt ist die Zeit, die föderale Ordnung durch eine transparente und demokratische Volksentscheidung wiederherzustellen und die Bundesstaatlichkeit rechtlich und gesellschaftlich zu festigen.

Entwürfe u. Vorschläge für Grundartikel:

  1. Artikel I – Schutz des Lebens
  2. Artikel II – Verantwortung durch Macht und Funktion
  3. Artikel III – Wissen als Verantwortungspflicht
  4. Artikel IV – Verfassungsrecht-Kontinuität und Wiederherstellung
  5. Artikel V – Biophile Prinzipien in der Gesetzgebung
  6. Artikel VI – Geschichtliche Verantwortung und Bildung
  7. Artikel VII – Recht auf universelle Teilhabe
  8. Artikel VIII – Wissen als öffentlicher Wert
  9. Präambel – Vorschlag
  10. Ki-bundes Erfassungsentwurf

Bitte beachten: Die Ergebnisse könnten unvollständig sein. Für eine vollständige Übersicht aller Dateien können Sie die Repository-Suche direkt verwenden. Jeder Deutsche (Art. 116 GG) ist aufgerufen mitzumachen oder mindestens zu Remonstrieren (§ 36 II Sz. 4-5 BeamtenStG, § 63 II Sz. 4-5 BBG). Andernfalls bleibt für alle nur (Art. 16, 116 GG), im Dritten Reich als insolvente und Wert lose EU-BrD (Art. 116 I GG wenn 16 I GG erwiesen) unterzugehen.


"Vergangenheit beweist Gegenwart und Gegenwart beweist Vergangenheit."

Merz in Paris: Unbedingt "Waffenstillstand" ohne Vorfrieden und nur annähernd Frieden in Wochen oder Monaten, klingt für informierte Deutsche, wie 1918 im "Nirgendwo" (geräumte Front), Versailles 1919, erneuter Waffenstillstand 1945 und "asymptotischer Friedenszustand" 1949/1990. Wir wissen wo dies hinführt. Nie wieder?

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Zeitgleich zu Paris: "Linker Strom-Terror in Berlin" - "Fünf Tage ohne Strom - für eine Hauptstadt einfach nur bitter" (Nius)


qiOz0sH-org

Daily Work

Bio

Für alle Preußischen Staatsangehörigen mit der Eigenschaft als Preuße, wenn auch weiterhin mit vakantem Status (Art. 1 BVerf. vs. Art. 2 WRV) UND für alle Bundesangehörigen mit der Eigenschaft als Deutsche gemäß Art. 1 bis 3 I-III BVerf. iVm. § 1 BuStAG, Art. 2 I, 3 I, 20 IV, 123 I iVm. Art. 68 BVerf. u. Art. 111 Sz. 2 PreußV., 116 II, 139 iVm. BefrG v. 05.03.1946 und 146 GG!!!. #20 (comment)

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Analyse Systemfehler: Geldschöpfung und unendliches Wachstum sind Werkzeuge zur modernen Versklavung. Ein Planet mit begrenzten Ressourcen an Rohstoffen und begrenztem Platz für den Müll, widerspricht logisch einem unendlichen Wachstum und der Notlösung einer "Geplanten Obsoleszenz", mithin also die fortschreitende, sich beschleunigende Umwandlung von Rohstoffen, Energie und menschlicher Arbeitskraft in MÜLL. Nur ein Krieg setzt das System immer wieder zurück auf Anfang, was 2025 misslang.

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Hallo, ich bin Znih 👋

Willkommen auf meinem GitHub-Profil! Ich bin ein leidenschaftlicher (Recht)Entwickler, der immer lernbegierig ist und zu Open-Source-Projekten beitragen möchte. Hier ein paar Informationen über mich und was ich mache:

🚀 Über mich

politisch verfolgter Menschenrechtverteidiger i.s.v. UN-Res. 53/144 i.V.m Art. 2 Abs. 1 GG i. Wortlaut und Wortsinn

  • 🔭 Ich arbeite derzeit flüchtend an Evolution
  • 🌱 Ich lerne derzeit zwangsweise Historie
  • 👯 Ich möchte an Verfassungsgebenden Arbeiten mitarbeiten und sehe mich bereits als Teil des Deutschen Verfassungsvolkes
  • 🤔 Ich suche Hilfe bei Verfassungsrechtlern Staatsrechtlern Historikern
  • 💬 Fragen Sie mich nach Expertisen und Interessen
  • 📫 So erreichen Sie mich: via Mail oder Github Kommentar
  • 😄 Pronomen: W.I.R. als Deutsches Bundesvolk gemäß Art. 1 bis 3 Absätze I bis III unserer Bundesverfassung v. 1867/70/71 idF v. 28.10.1918
  • ⚡ Interessante Tatsache: Fiktionen

🛠️ Sprachen und Tools

Hier sind einige der Sprachen und Tools, mit denen ich arbeite:

  • Sprachen: [ps], [script], [iptables]
  • Werkzeuge: [iTap] [volltransparente bridges] [tcpdump] [wireshark] [F.C.C.U] [NSA OS] etc.

Vita neben MCP, MCSA, MCSE

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Präzisiert und bereinigt bzgl. Art. 116 GG (2024)

deutsch2.mp4

Noch als "Deutscher" im Sinne des Art. 116 I u. II GG zwecks rechtserheblicher Tätigkeit (§§ 30 I, 33 I StAG) in der Eigenschaft als IT-Justiz Systemadministrator AG Rendsburg und Sicherheitsberater für das Justizministerium samt Staatskanzlei Kiel erstellt, jedoch nach der Remonstration vom 16.02.2017 (nur noch Art. 16 I GG) veröffentlicht. Ab 01.07.2017 kein "Deutscher" mehr, sondern "nur noch" deutscher Staatsangehörigker im Sinne Art. 16 I GG (1934 statt 1937) ohne Art. 116 I GG.

Tatsächlich blieb jeder ab 1967 geborener DDR Staatsbürger statusloser Bundes- und Staatsangehöriger ohne Art. 16 I GG, da 1990 nie wirklich in Art. 16 I GG statt in Art. 116 II GG rechtlich wirksam "Zwangs-Sammeleingebürgert" (c.f.) werden konnte (Jalta, Potsdam, New York, Bonn, Art. 20, 116 II, 123 I, 139 u. 146 GG).

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Zitate adressiert an Jeden der versteht

"Verletze niemanden, vielmehr hilf allen, soweit du kannst." Arthur Schopenhauer

"Wie nun, wenn jemand, mit dem, principe' in der Hand, sagte:, gerade solche Handlungen muß man tun, damit andere uns nicht zuvorkommen - damit wir andere außerstand setzen, sie uns anzutun?' - Andrerseits: denken wir uns einen Corsen, dem seine Ehre die vendetta gebietet. Auch er wünscht keine Flintenkugel in den Leib: aber die Aussicht auf eine solche, die Wahrscheinlichkeit einer Kugel hält ihn nicht ab, seiner Ehre zu genügen... Und sind wir nicht in allen anständigen Handlungen eben absichtlich gleichgültig gegen das, was daraus für uns kommt? Eine Handlung zu vermeiden, die schädliche Folgen für uns hätte - das wäre ein Verbot für anständige Handlungen überhaupt." Friedrich Wilhelm Nietzsche

Adressiert an Frau Merkel

Kommt ein Staatsmann mit dem Handbuch Machiavelli "Der Fürst" in der Hand und sagt: "Wir müssen angreifen bevor die Russen es tun". Oder kommt die Mafia fordert Blutrache um die Ehre wiederherzustellen, haben wir dann in diesen vermeintlich anständigen Handlungen vollkommen gleichgültig übersehen, was dies für uns an bösen Folgen bringt?

"Eine unüberlegte Handlung zu vermeiden, die schädliche Folgen für uns und andere hätte, dass wäre eine anständige Handlungen überhaupt." MarcZ (In Anlehnung an Nietzsche)

Mit freundlichen Grüßen

Der Admin Marco Hinz

Anlagen:

  • (Art. 5 Künftige Verfassungsänderungen... mit der Frage der Anwendung des Artikels 146 des Grundgesetzes und in deren Rahmen einer Volksabstimmung.)
fuckubill.mp4

Beides unfreiwillig und ohne gerechten Lohn (Belohnung).

https://github.com/Znih/script

https://github.com/Znih/script/tree/master/firewall

https://github.com/Znih/script/blob/master/firewall/basis-script-bridge

Bildschirmfoto vom 2025-01-26 17-01-07

17+.webm

https://github.com/Znih/script/blob/master/powershell/Window10Setup2K18/Window10Setup2K18.ps1

fw script speziell für den MS Basisfilter ab Windoof XP

https://github.com/Znih/script/blob/master/powershell/Window10Setup2K18/Window10Setup2K18_tablesfw.ps1

Danke, dass Sie mein Profil besucht haben! Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag! 😊


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