Wir wollen die Werkzeugausstattung für unser Repair Café verbessern. Anfangs hatten wir unsere Vereinsräume ebenfalls in der Stadtbibliothek Gütersloh, sind diesen aber Ende 2019, entwachsen und in das Kulturzentrum »Die Weberei« umgezogen. Seitdem müssen wir für jedes Repair Café Werkzeuge aus unserem Makerspace einpacken und in die Bibliothek transportieren. Vor allem seit die Veranstaltungen nach Corona wieder uneingeschränkt möglich sind, haben wir das als große Motivationsbremse empfunden. Das Einpacken, der Transport und der Aufbau in der Stadtbibliothek dauert ca. 45 Minuten, muss am Ende des Termins noch einmal gemacht werden und wird meistens von den beiden Personen, die das Repair Café organisieren, erledigt. Nicht zuletzt führt der häufige Transport der Werkzeuge immer wieder zu Unordnung in unserer Werkstatt und dazu, dass nicht immer alle Werkzeuge dabei sind. Mit den im Kostenplan aufgeführten investiven Maßnahmen können wir das Werkzeug dauerhaft am Ort des Repair Café lagern und mehr Zeit für das Reparieren selbst verwenden.
Investive Maßnahme | |
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Allgemeines (Spendendose, Flyer, Sticker, Handy, Beschriftungsgerät) | 364,10 € |
Kleber (detaillierte Aufstellung vorhanden) | 37,45 € |
Messwerkzeuge (detaillierte Aufstellung vorhanden) | 48,56 € |
Elektronikwerkzeuge (detaillierte Aufstellung vorhanden) | 1.220,85 € |
Textilwerkzeuge (detaillierte Aufstellung vorhanden) | 47,84 € |
Fahrradwerkzeuge (detaillierte Aufstellung vorhanden) | 129,61 € |
allgemeine mechanische Werkzeuge (detaillierte Aufstellung vorhanden) | 1.136,24 € |
Action Cam zur Dokumentation | 78,98 € |
diverse Reinigungsmittel (detaillierte Aufstellung vorhanden) | 111,77 € |
3.175,40 € | |
Kosten gesamt | 3.175,40 € |
Maximaler Förderbetrag | 3.000,00 € |
Bestätigt: "Mit der zu bewilligende Maßnahme wurde noch nicht begonnen und wird auch nicht vor Erhalt des Bewilligungsbescheides begonnen."
Bestätigt: "Die zugrundeliegende Förderrichtlinie habe ich/haben wir zur Kenntnis genommen."
Bestätigt: "Mit der Einreichung erkläre ich mein Einverständnis, dass vorstehende Daten erhoben und elektronisch gespeichert werden, sowie das Einverständnis betroffener Dritter dazu eingeholt zu haben.
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung vorstehender personenbezogener Daten sind nur zulässig, wenn der Betroffene (Antragsteller) eingewilligt hat. Für den Fall, dass hierzu die Einwilligung verweigert wird, kann der Antrag nicht bearbeitet und die beantragte Förderung damit nicht bewilligt werden."