Ein professionelles Zeiterfassungssystem für Nextcloud mit deutscher Arbeitszeitgesetz-Prüfung
- Kunden-Verwaltung: Kunden mit vollständigen Kontaktdaten anlegen und verwalten
- Projekt-Management: Projekte Kunden zuordnen, Stundensätze und Budgets definieren
- Zeiterfassung:
- Live-Timer zum Starten/Stoppen der Zeiterfassung
- Manuelle Zeiteinträge für nachträgliche Erfassung
- Beschreibungen und Abrechenbarkeit pro Eintrag
- Zweisprachig (Deutsch/Englisch)
- Kunden-Berichte: Monatliche Übersichten pro Kunde mit allen Projekten
- Projekt-Berichte: Detaillierte Auswertung pro Projekt inkl. Mitarbeiter-Aufschlüsselung
- Mitarbeiter-Berichte: Persönliche Arbeitszeitübersichten mit täglicher Aufstellung
- Arbeitszeitgesetz-Prüfung: Automatische Compliance-Checks nach deutschem Recht
Das System prüft automatisch die Einhaltung des deutschen Arbeitszeitgesetzes (ArbZG):
- ✅ Max. 8 Stunden täglich (Regelarbeitszeit)
- ✅ Max. 10 Stunden täglich (mit Ausgleichspflicht)
- ✅ Max. 48 Stunden wöchentlich
- ✅ Sonntagsarbeit-Erkennung (Ersatzruhetag erforderlich)
- ✅ Detaillierte Verstöße und Warnungen
- Nextcloud 27 oder höher
- PHP 8.0 oder höher
- Node.js 16+ (für Frontend-Build)
-
App herunterladen
cd /pfad/zu/nextcloud/apps git clone https://github.com/moregeo/timetracking.git timetracking cd timetracking
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Dependencies installieren
composer install npm install --legacy-peer-deps
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Frontend bauen
npm run build
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App in Nextcloud aktivieren
- Gehen Sie zu Einstellungen → Apps
- Suchen Sie nach "Time Tracker"
- Klicken Sie auf "Aktivieren"
npm run dev # Entwicklungsserver
npm run watch # Build im Watch-Modenpm run lint # Code-Analyse
npm run lint:fix # Automatische FehlerbehebungDiese App unterstützt bei der Einhaltung des deutschen Arbeitszeitgesetzes, ersetzt jedoch nicht die rechtliche Beratung. Die automatischen Prüfungen basieren auf folgenden Regelungen:
- §3 ArbZG: Tägliche Arbeitszeit
- §9 ArbZG: Sonn- und Feiertagsruhe
- §5 ArbZG: Ruhepausen
- §11 ArbZG: Aufzeichnungspflicht
Wichtig: Die Verantwortung für die Einhaltung liegt beim Arbeitgeber. Diese Software dient als Hilfsmittel.