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10 changes: 7 additions & 3 deletions Satzung.tex
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\item Die aktive Mitgliedschaft kann von jeder natürlichen Person erworben werden, die sich zum Vereinszweck bekennt und durch aktive Mitarbeit einen regelmäßigen Beitrag leistet.
\item Die Fördermitgliedschaft kann von natürlichen und juristischen Person erworben werden, die den Verein bei der Erreichung seines Vereinszwecks unterstützen will.
\item Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand. Will der Vorstand einen Aufnahmeantrag ablehnen, so legt er ihn der nächsten Mitgliederversammlung vor. Diese entscheidet endgültig.
\item Das Vorliegen eines Grundes für den Ausschluss nach §6 (1) berechtigt den Vorstand zu einer Ablehnung des Aufnahmegesuchs. Die Mitgliederversammlung muss in diesem Fall nur informiert werden. Die/der Beitragswillige kann sich in diesem Fall schriftlich an die Mitgliederversammlung wenden, die mit einfacher Mehrheit abschließend über das Aufnahmegesuch entscheidet.
\end{enumerate}
}

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\end{enumerate}
}

\newpage

\textbf{§6 Ausschluss aus dem Verein}
{\small
\begin{enumerate}
\item Der Ausschluss eines Mitgliedes mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund kann dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise dem Zwecke, der Satzung, den Zielen oder der Ordnung des Vereins zuwider handelt oder das Ansehen des Vereins in der Öffentlichkeit in grober Weise schädigt.
\item Der Ausschluss eines Mitgliedes mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund kann dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied
\begin{itemize}
\item in grober Weise dem Zwecke, der Satzung, den Zielen oder der Ordnung des Vereins zuwider handelt,
\item das Ansehen des Vereins in der Öffentlichkeit in grober Weise schädigt oder
\item rechtsextreme, rassistische oder fremdenfeindliche Haltungen innerhalb oder außerhalb des Vereins kundgibt oder in rechtsextremen oder fremdenfeindlichen Parteien oder Organisationen Mitglied ist.
\end{itemize}
\item Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand in einfacher Stimmmehrheit.
\item Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich vor dem Vereinsausschluss zu den Vorwürfen zu äußern. Legt das Mitglied gegen den Ausschluss Widerspruch beim Vorstand ein, so entscheidet die Mitgliederversammlung endgültig über den Ausschluss.
\end{enumerate}
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