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JoschkaSchulz
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Klingt erstmal nach einem guten Start zum Diskutieren
207f324 to
8eca355
Compare
| ## § 4 Beendigung der Mitgliedschaft | ||
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| 1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. | ||
| 2. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Geschäftsjahres. |
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Hast du hierzu noch die Begründung?
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| ## § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr | ||
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| 1. Der Verein führt den Namen "Ruby User Group Hamburg". Nach der Eintragung in das Vereinsregister führt er den Zusatz "e.V.". |
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Hamburg kann verwirrend sein
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@JoschkaSchulz Wie meinst du? Was war noch das Argument? Oder was wären Alternativen?
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Ne ich finde es okay ich wollte nur ein paar Sachen mit Dokumentieren, habe leider nicht alles auf dem Smartphone geschafft :) Ich meine das solange es in Hamburg ist ist alles okay, aber wenn wir uns doch einmal öffnen kann es irritierend sein. Ich finde den Namen aber auch voll okay.
| ## § 6 Organe des Vereins | ||
| Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. | ||
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| ## § 7 Der Vorstand |
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Welche Aufgaben und Befugnisse wollen wir denn konkrete festschreiben? Wenn man das googelt, kann das potentiell ne ganze Menge sein, was so ein Kassenwart machen muss.
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gibt es ggf. eine Mustersatzung für diesen Part? Ich denke das wird ja überall ungefähr gleich sein.
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Ich hatte vergangenes Jahr einmal chatgpt befragt (ist auch im discord channel). Dort sah der Vorstandsabsatz so aus:
### §8 Der Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus:
- dem/der 1. Vorsitzenden,
- dem/der 2. Vorsitzenden,
- dem/der Schatzmeister*in.
2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
3. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins ehrenamtlich und vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Der/die 1. Vorsitzende und der/die 2. Vorsitzende sind jeweils einzeln vertretungsberechtigt.
4. Der Vorstand ist verantwortlich für die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und die Verwaltung der Vereinsmittel.
Eine weitere Konkretisierung zu den Aufgaben des Kassenwartes, war dort aber nicht enthalten.
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Haben wir denn eine Person, die sich das definitiv zutraut? Will das hier nicht abschieben, aber fänd dann deren Meinung schon wichtig.
Ps. Schatzmeister*in klingt imho so viel besser als Kassenwart*in
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Soweit ich weiß hatten wir schöne eine freiwillige die sagte sie macht es wenn es kein anderer macht ;)
Können das ja auch Gemwart nennen ;)
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| ## § 8 Die Mitgliederversammlung | ||
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| 1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich oder per E-Mail unter Angabe der Tagesordnung einberufen. |
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Hier dann vlt. auch eher textform statt schriftlich?
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| 1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich oder per E-Mail unter Angabe der Tagesordnung einberufen. | |
| 1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen in Textform oder per E-Mail unter Angabe der Tagesordnung einberufen. |
Dann können wir das "per E-Mail" vermutlich auch rauslassen?
| 1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich oder per E-Mail unter Angabe der Tagesordnung einberufen. | |
| 1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen in Textform unter Angabe der Tagesordnung einberufen. |
Moin Moin,
ich würde diese Version der Satzung gerne als erste Vorschlag beitragen.
Anpasungen der Satzung können wir im Anschluss als MergeRequest gegen Main pflegen.